Neue BAFA-Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette

Neue BAFA-Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten. Zugleich ist das Gesetz auch für Unternehmen von Bedeutung, die nicht in den Anwendungsbereich fallen. Viele Unternehmen sehen sich angesichts der damit verbundenen, vielfältigen und mitunter weitreichenden Erwartungen vor besondere Herausforderungen gestellt. 

 Gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat der Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte  eine neue Handreichung erarbeitet. In ihr wird erläutert, wie Unternehmen in den Lieferketten vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zusammenarbeiten können und wo die Grenzen der Inanspruchnahme nicht-verpflichteter Unternehmen liegen.

In der Handreichung finden Sie konkrete Hinweise mit Bezug auf die einzelnen Sorgfaltspflichten, Fallbeispiele und praktische Tipps zur Einführung von Sorgfaltsprozessen sowie ausgewählte Unterstützungshilfen.

Die Handreichung steht Ihnen auf Deutsch und Englisch zur Verfügung.

Zur Broschüre Deutsch...

Zur Broschüre Englisch...

 

Ansprechpartner

Silke Schwabe
Leiterin Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
t: +49(0)355 365 1503
f: +49(0)355 3659 1503
silke.schwabe@cottbus.ihk.de
Petra Piater
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Zoll/Außenwirtschaftsdokumente
t: +49(0)355 365 3403
f: +49(0)355 3659 3403
petra.piater@cottbus.ihk.de