Zahlungsdiensterichtlinie PSD2

Elektronischer Zahlungsverkehr - Starke Kundenauthentifizierung

Die PSD2 wurde auf EU-Ebene bereits 2015 erlassen und musste danach von den Mitgliedsländern in Gesetze gefasst werden. Ab dem 14. September 2019 gelten im Internet neue Regeln: Die neue Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) wird umgesetzt.

Was heißt das konkret?

Wird künftig im Internet mit der Kreditkarte gezahlt, so muss eine stärkere Authentifizierung erfolgen. Ein Passwort reicht künftig für den Kunden nicht mehr aus. Beim Einloggen muss demnächst eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgen. Dabei müssen zwei von diesen drei Faktoren umgesetzt werden:

  • Wissen (von PIN oder Passwort),
  • Besitz (Karte oder Smartphone) oder
  • Biometrie (Fingerabdruck oder Iris).

Möchte ein Kunde demnächst mit seiner Kreditkarte online bezahlen, so muss neben dem Passwort beispielsweise ein Fingerabdruck oder eine TAN via Smartphone eingebracht werden. TAN-Listen sind nicht mehr zulässig, eine TAN-Nummer muss stets neu generiert werden.

Was für Sie wichtig ist!

Unternehmen, die Zahlungsmöglichkeiten im Internet anbieten, sollten umgehend mit ihrer Bank das Gespräch suchen und klären, welche Zwei-Faktor-Authentifizierung sie auf der Unternehmenswebsite anbieten und wie sie die umsetzen können.

 

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