
Schwerpunktthemen: Finanzierung, Umwelt und Industrie, Finanz- und Versicherungswirtschaft
t: 0355 365 1551
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Sie wollen in Forschung und Entwicklung investieren? Dann nutzen Sie die steuerliche Begünstigung vom Staat für Ihre Forschungsausgaben. Ermöglicht wird das durch das Forschungszulagengesetz.
Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut:
In einer virtuellen Roadshow informiert die Bescheinigungsstelle Forschungszulage in den kommenden Wochen interessierete Unternehmen über alles Wichtige. Zudem gibt es Sonderveranstaltungen für Steuerberater!
Zu folgenden Themen werden Informationen vermittelt:
Termine für die Online-Roadshow für Unternehmen: 23.09., 20.10., 18.11. und 09.12.2021
Termin für Steuerberater Region Ost: 25.11.2021
Weiterführende Informationen auf der Webseite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und des Bundesministeriums der Finanzen.
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