Steuerliche Forschungszulage nutzen

Wer forscht kann steuerliche Begünstigung beantragen. Symbolbild
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Wer forscht kann steuerliche Begünstigung beantragen. Symbolbild

Sie wollen in Forschung und Entwicklung investieren? Dann nutzen Sie die steuerliche Begünstigung  vom Staat für Ihre Forschungsausgaben. Ermöglicht wird das durch das Forschungszulagengesetz. 

Zweistufiges Antragsverfahren

Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut:

  1. Sie beantragen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) des Bundesbildungsministeriums eine Bescheinigung, dass es sich bei Ihrem Vorhaben um ein begünstigungsfähiges Projekt im Sinne des Gesetzes handelt. 
  2. Mit dieser Bescheinigung stellen Sie dann bei Ihrem Finanzamt den Antrag auf die Forschungszulage.

Weiterführende Informationen auf der Webseite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und des Bundesministeriums der Finanzen.

 

 

Ansprechpartner

Dan Hoffmann
Stellv. Geschäftsbereichsleiter: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Finanzwirtschaft
t: +49(0)355 365 1551
f: +49(0)355 36526 1551
dan.hoffmann@cottbus.ihk.de
Bernd Hahn
Regionalcenter Dahme-Spreewald
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Finanzierung, Förderung und Krisenmanagement
t: +49(0)355 365 3102
f: +49(0)355 36526 3102
bernd.hahn@cottbus.ihk.de