
Schwerpunktthemen: Finanzierung, Umwelt und Industrie, Finanz- und Versicherungswirtschaft
t: 0355 365 1551
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Sie wollen in Forschung und Entwicklung investieren? Dann nutzen Sie die steuerliche Begünstigung vom Staat für Ihre Forschungsausgaben. Ermöglicht wird das durch das Forschungszulagengesetz.
Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut:
In einer virtuellen Roadshow informiert die Bescheinigungsstelle Forschungszulage in den kommenden Wochen interessierete Unternehmen über alles Wichtige.
Zu folgenden Themen werden Informationen vermittelt:
Weiterführende Informationen auf der Webseite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und des Bundesministeriums der Finanzen.
Unternehmen sind herzlich dazu eingeladen, an der "Roadshow Ostdeutschland" teilzunehmen. Für Start-ups wird hier eine Veranstaltung angeboten, in der einige der Informationen zielgruppenspezifisch aufbereitet werden.
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