Planen und Bauen

Unternehmer schauen sich einen Bauplan an. Hier gibt es viel zu beachten.
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Unternehmer schauen sich einen Bauplan an. Hier gibt es viel zu beachten.

Ob Gewerbe, Wohnraum oder Konzepte für ganze Städte und Regionen - Planung ist die halbe Miete. Erfahren Sie mehr über baurechtliche Bestimmungen und zur IHK-Arbeit als Träger öffentlicher Belange!

Rechtlicher Rahmen

Das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind die wichtigsten Regelungen des Städtebaurechts auf Bundesebene. Die Bestimmungen betreffen die Einordnung eines Bauvorhabens in seine Umgebung. Die Brandenburgische Bauordnung (BgbBO) mit ihren ergänzenden Vorschriften bestimmt als konkretes Bauordnungsrecht des Landes die Ausführung eines Bauvorhabens auf dem betreffenden Grundstück. Zudem enthalten auf Bundes- wie auf Landesebene auch Gesetze aus anderen Rechtsbereichen wichtige Bestimmungen für das Bauen (z.B. Immissions-, Natur-, oder Denkmalschutzrecht sowie das Wasserhaushaltsrecht).
Die Kommunen schaffen Baurecht in ihrer Gemeinde durch Bauleitpläne und andere Gestaltungssatzungen (u.a. Werbeanlagen- oder Innenbereichssatzungen). Ein Anspruch auf Aufstellung besteht nicht. Jedoch ist dieser, wenn vorhanden, beim Bauantragsverfahren für ein eigenes Vorhaben relevant. Bauleitpläne unterscheiden sich grundsätzlich in zwei Arten:
Der Flächennutzungsplan ist ein sogenannter vorbereitender Bauleitplan, in dem die für das gesamte Gemeindegebiet beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in ihren Grundzügen dargestellt wird. Er ist Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans.
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er enthält die rechtsverbindlichen, parzellenscharfen Festsetzungen zur Art und Weise der Nutzung der Grundstücke.
Für die Errichtung und Nutzungsänderung von Gebäuden sowie anderen baulichen Anlagen ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass unter Umständen Genehmigungen nach anderen Gesetzen erforderlich sind (z.B. Denkmalrechtliche Genehmigung).

Städtebauliche Planung

Für die städtebauliche Planung der Städte und Gemeinden sind zwei Planungsstufen vorgesehen: der Flächennutzungs- und der Bebauungsplan.
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Kommune die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung für das Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Maßstab sind die für einen Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren vorhersehbaren Bedürfnisse der kommunalen Entwicklung. Der FNP wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Gegenüber dem Bürger entfaltet er keine unmittelbare Rechtswirkung, ist aber für nachfolgende behördliche Entscheidungen verbindlich.
Im FNP werden Vorentscheidungen getroffen, wo beispielsweise gewerbliche Nutzung (gewerbliche Bauflächen G), Mischnutzung Wohnen/Gewerbe (Mischbauflächen M) oder Wohnnutzung (Wohnbauflächen W) weiterentwickelt werden soll.
Mit Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt hat der Bundestag im März 2017 die Einführung der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ in die BauNVO beschlossen.
Durch einen Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) schafft die Kommune verbindliches Baurecht, das für alle im Plangebiet liegenden Nutzungen verbindlich ist. Dabei ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Auch auf außerhalb des Plangebietes liegende Nutzungen können sich die Festsetzungen eines Bebauungsplans auswirken.
Die Darstellungen im Plan können bedeuten, dass z.B. nur bestimmte gewerbliche Nutzungen in einem Gebiet möglich sind. Der Schutz des Bestandes ist zwar durch das Grundgesetz gesichert (GG Artikel 14), wesentliche Erweiterungen bzw. Neuansiedlungen von Unternehmen mit einem bestimmten Störpotential können aber unzulässig sein.
Für unternehmerische Entscheidungen wie Neuansiedlung, Erweiterung oder Umnutzung ist die Kenntnis über die mögliche Art der Flächennutzung wichtig. Auch bei Neuaufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans in Ihrer Kommune sollten Sie prüfen, ob die Darstellungen im Flächennutzungsplan mit den Erfordernissen Ihres Betriebes vereinbar sind.
Die IHKs nehmen den öffentlichen Belang der Gesamtwirtschaft wahr und werden im Rahmen der Trägerbeteiligung gemäß §4 BauGB gehört. Dazu werden Stellungnahmen zum jeweiligen Planvorhaben abgegeben.

Stadtentwicklung

Die vielfältigen Funktionen einer Stadt konzentrieren sich traditionell in ihrer Mitte. Handel, Wohnen, Freizeitgestaltung, Tourismus und Verwaltung in der Innenstadt garantieren lebendige, enge Beziehungen von Wohnen und Arbeiten, Versorgung und Kultur. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die lokal in ihrer Stadt verankert sind, können Fördermittel des Landes Brandenburg erhalten, wenn sie mit den geplanten Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt beitragen. Einzelhandels- und Zentrenkonzepte sind dabei Steuerinstrumente, denen man sich immer häufiger bedient. Bei kleineren Städten scheitert es jedoch häufig an der Finanzierung solcher Konzepte.
Das Städteforum Brandenburg gibt Anregungen zur Innenstadtentwicklung der brandenburgischen Städte. Wichtig ist das Engagement und die Zusammenarbeit aller Akteure aus den Bereichen Handel, Dienstleistung, Kultur, Tourismus und Verwaltung.
Diesem Ziel verpflichtet sich auch der aller zwei Jahre stattfindende und immer unter einem aktuellen Thema der Stadtentwicklung stehende Innenstadtwettbewerb des Brandenburger Infrastrukturministeriums.

Nachhaltiges Bauen

Vor dem Hintergrund der „Energiewende“ und der bereits spürbaren Verknappung von Rohstoffen kommt dem Thema der Nachhaltigkeit auch auf dem Gebiet des Bauens immer größere Bedeutung zu. Dabei beinhaltet der Begriff „Nachhaltiges Bauen“ die Vorstellung von umweltfreundlichen und kostensparenden Bauprojekten, bei denen die gesamte Lebensdauer des Gebäudes in den Blick genommen wird.
Der ganzheitliche Planungsansatz betrachtet den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes von der Planungs- über die Nutzungs- bis zur Rückbauphase. Für die jeweiligen Vorhaben sind individuell angepasste Konzepte zu entwickeln. Dabei stellen sich Fragen des Standortes, der Energie- und Ressourceneffizienz, der Auswahl von Baustoffen und technischen Anlagen, der Nutzungsanforderungen und der Wiederverwertbarkeit eines Gebäudes.
Eine umfangreiche Fachliteratur mit Kriterienkatalogen für nachhaltiges Bauen sowie Gütesiegel und Zertifizierungen geben dem Bauherren oder Fachplaner Orientierung. Einen Einstieg in das Thema mit Hinweisen zu weiterführenden Informationen bietet der „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Ansprechpartner

Annett Schmidt
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Regional-/Bauleitplanung, Immobilien, Stadtentwicklung, Medien- und Kreativwirtschaft
t: +49(0)355 365 2002
f: +49(0)355 3659 2002
annett.schmidt@cottbus.ihk.de
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