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Haben Sie Kurzarbeitergeld erhalten? Die Termine für Abschlussprüfungen sollten Sie unbedingt einhalten! Andernfalls kann die Rückzahlung des erhaltenen KUG drohen.
Viele Unternehmen, die in den vergangenen Jahren Kurzarbeitergeld bezogen haben, haben in den letzten Wochen Post von der Agentur für Arbeit erhalten. Darin wurden die Unternehmen aufgefordert, Unterlagen für die Überprüfung der Höhe des Kurzabeitergeldes zu übermitteln.
Die Arbeitsagentur weist dabei auf folgende Punkte ganz besonders hin:
Unternehmen finden unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/abschlusspruefung-kurzarbeitergeld Antworten auf häufig zu diesem Thema auftretende Fragen. Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Ansprechpartner des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zur Verfügung.
Hier eine kurze Übersicht über die Unterlagen, die üblicherweise im Rahmen der Abschlussprüfung vorzulegen sind:
optional könnte auch benötigt werden:
Bitte halten Sie die Unterlagen bereit und setzen Sie sich mit der Arbeitsagentur nach Erhalt der Aufforderung diese Unterlagen zu übermitteln unverzüglich in Verbindung, insbesondere wenn Sie die gesetzten Fristen nicht halten können. Nur so können Sie vermeiden, dass Sie aufgefordert werden, das Kurzarbeitergeld und die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zurückzuzahlen.
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