Rückzahlung von Kurzarbeitergeld vermeiden - Fristen einhalten!

Ohne Einhaltung der Fristen kann eine Rückzahlung des Kurzarbeitergeldes drohen.
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Ohne Einhaltung der Fristen kann eine Rückzahlung des Kurzarbeitergeldes drohen.

Haben Sie Kurzarbeitergeld erhalten? Die Termine für Abschlussprüfungen sollten Sie  unbedingt einhalten! Andernfalls kann die Rückzahlung des erhaltenen KUG drohen.

Viele Unternehmen, die in den vergangenen Jahren Kurzarbeitergeld bezogen haben, haben in den letzten Wochen Post von der Agentur für Arbeit erhalten. Darin wurden die Unternehmen aufgefordert, Unterlagen für die Überprüfung der Höhe des Kurzabeitergeldes zu übermitteln.

Die Arbeitsagentur weist dabei auf folgende Punkte ganz besonders hin:

  • Jedem Betrieb wird in einem Schreiben in individuell mitgeteilt, zu welchem Termin welche Unterlagen für welche Zeiträume und für welche Mitarbeiter übersandt werden müssen.
  • Die Unterlagen für die Abschlussprüfung können einfach, komfortabel und vor allem datengeschützt ohne vorherige Registrierung unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen hochgeladen werden. Dies erspart Zeit, Kopieraufwand und Portokosten.
  • Die angeforderten Unterlagen sollen vom Betrieb bitte vollständig und termingerecht übersandt werden. Wenn dies nicht (rechtzeitig) möglich sein sollte, ist eine Mitteilung erforderlich. Ansonsten ergibt sich daraus folgende Konsequenz: Das Kurzarbeitergeld und die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge müssen in voller Höhe von den Betrieben zurückgezahlt werden, wenn die notwendigen Nachweise für die erfolgten Leistungszahlungen nicht übersandt und  somit das Erfüllen der Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld nicht belegt werden.

Unternehmen finden unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/abschlusspruefung-kurzarbeitergeld Antworten auf häufig zu diesem Thema auftretende Fragen. Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Ansprechpartner des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hier eine kurze Übersicht über die Unterlagen, die üblicherweise im Rahmen der Abschlussprüfung vorzulegen sind:

  • Arbeitszeitnachweise und Arbeitszeitkonto: Diese können formlos in schriftlicher oder digitaler Form im Betrieb geführt werden
  • Gehalts- oder Lohnabrechnung
  • Die Einzelvereinbarung mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder die Betriebsvereinbarung mit Ihrem Betriebsrat über die Einführung von Kurzarbeit
  • Kündigungsschreiben und/oder Aufhebungsverträge
  • Urlaubsplan oder Urlaubslisten

optional könnte auch benötigt werden:

  • Lohnjournale
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Berechnungsprotokoll von Soll- und Ist-Entgelt für das Kurzarbeitergeld
  • Nachweis des Kinderfreibetrages bei Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit der Steuerklasse V und VI (zum Beispiel durch Kindergeldbescheid der Lohnsteuermerkmale des Ehepartners)
  • Auftragsbücher und betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Auszahlungsnacheise: Dies ist der Nachweis, dass das Kurzarbeitergeld von Ihnen an die Arbeitnehmer ausgezahlten worden ist (zum Beispiel durch Kontoauszug, Quittung)

Bitte halten Sie die Unterlagen bereit und setzen Sie sich mit der Arbeitsagentur nach Erhalt der Aufforderung diese Unterlagen zu übermitteln unverzüglich in Verbindung, insbesondere wenn Sie die gesetzten Fristen nicht halten können. Nur so können Sie vermeiden, dass Sie aufgefordert werden, das Kurzarbeitergeld und die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zurückzuzahlen. 

Ansprechpartner

Jana Frost
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Projektleitung Fachkräftesicherung, Krisenmanagement
t: +49(0)355 365 1603
f: +49(0)355 36526 1603
m: +49(0)151 18 26 42 00
jana.frost@cottbus.ihk.de
Bernd Hahn
Regionalcenter Dahme-Spreewald
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Finanzierung, Förderung und Krisenmanagement
t: +49(0)355 365 3102
f: +49(0)355 36526 3102
bernd.hahn@cottbus.ihk.de