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Dritte Änderung der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung von Maßnahmen zur Senkung der energiebedingten CO2 -Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus 2014 - 2020) für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme wirtschaftlich tätig sind.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat am 1. Januar 2021 erneut einen Startschuss für das RENplus-Förderprogramm (Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung von Maßnahmen zur Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus 2014 - 2020) gegeben: Ab sofort können also wieder bis zum 31. Dezember 2022 Anträge eingereicht werden. Brandenburger Unternehmen können so Zuschüsse für ihre Energieprojekte beantragen. Unterstützt wird die Steigerung der Energieeffizienz, aber auch die Nutzung von Erneuerbaren Energien mit Förderhöhen von bis zu 80 Prozent.
Was wird gefördert?
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Nähere Informationen und Ansprechpartner bei der ILB finden Sie hier.
Seit dem 12. Dezember 2017 ist die Förderrichtlinie zum RENplus 2014-2020-Programm aktualisiert worden. Kommunen und Unternehmen können für folgende Projekte Förderanträge einreichen:
Mit RENplus unterstützt das Brandenburger Wirtschaftsministerium über die ILB die Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen. Gefördert werden der Einsatz erneuerbarer Energien und Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Kommunen, die begrenzte Zuschüsse von 35-80% erhalten können.
RENplus soll zur Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg beitragen.
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