
Schwerpunktthemen: Berufsorientierung/ HR Desk
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Langfristige Kooperationsverträge bieten verschiedene Vorteile gegenüber einzelnen projektbasierten Kooperationen: Schulen und Betriebe haben feste Ansprechpartner, können gemeinsame Projekte fortführen und so Kontakte zwischen Schüler*innen und Unternehmen über einen längeren Zeitraum entwickeln.
Die Bestandteile einer Kooperationsvereinbarung sind nicht festgeschrieben, sondern richten sich nach den individuellen Interessen und Bedarfen der beteiligten Partner. Bestandteil einer solchen Vereinbarung können unter anderem Schülerbetriebspraktika, die Unterstützung des Fachunterrichts oder Projekttage zu bestimmten Themen sein.
Auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz gibt es einen Handlungsleitfaden (PDF) mit vielen Beispielen, Checklisten und Kooperationsvereinbarungen inklusive Musterformularen.
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