
Schwerpunktthema: International
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Seit dem 28. März 2022 wurden in Polen alle Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen aufgehoben, ebenfalls gibt es keine Absonderungs- oder Quarantänepflicht mehr.
Auch Personen, die aus dem Ausland nach Polen einreisen, müssen an der Grenze weder einen Test noch einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
Die Masken sind nur in medizinischen Einrichtungen (Krankenhäusern und Kliniken) obligatorisch.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und im öffentlichen Raum wird es empfohlen, weiterhin Masken zu tragen.
Bei einem positiven Test-Ergebnis auf Covid-19 entscheidet der Arzt über eine Krankschreibung und empfiehlt gegebenenfalls Selbstisolierung. Diese ist aber nicht obligatorisch.
Rechtsgrundlage: Verordnung des Ministerrates vom 25. März 2022 über die Festlegung bestimmter Beschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit einer Epidemie (GBl. 2022 Pos. 679).
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