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Ab sofort können laut Bundeswirtschaftsministerium Soloselbständige im Haupterwerb einen Antrag auf die sogenannte Neustarthilfe stellen. Sie können einmalig 50 Prozent des im Vergleichszeitraum erwirtschafteten Referenzumsatzes als Unterstützungsleistung erhalten. Die Neustarthilfe beträgt max. 7.500 Euro für den Zeitraum Januar bis Juni 2021. Die Finanzhilfe wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und kann eigenständig online beantragt werden.
Fallen bei einem Soloselbstständigen jedoch auch Fixkosten durch z. B. eine monatliche Miete an, kann stattdessen die Überbrückungshilfe III eine finanziell bessere Unterstützung sein. Soloselbstständige im Haupterwerb haben also eine Wahlmöglichkeit. Die Abwägung sollte mit einem Steuerberater, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Sie sind bei einem Antrag auf Überbrückungshilfe III ohnehin hinzuzuziehen.
Dan Hoffmann von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weist zudem darauf hin, dass für den gesamten Zeitraum der Überbrückungshilfe III jedes Unternehmen nur einen Antrag stellen kann. Es sei nicht möglich, zunächst nur einen Antrag z. B. von Januar bis März zu stellen, um die wirtschaftliche Perspektive abzuwarten. Ein Folgeantrag ab April wäre damit ausgeschlossen.
IHK-Finanzierungsexperte Dan Hoffmann empfiehlt: „Entsprechend der zugrundeliegenden Daten sollten Fixkosten vorsichtig angesetzt und mit dem prüfenden Dritten für den gesamten Zeitraum Überbrückungshilfe III beantragt werden. Zukünftig wird es möglich sein, einen Antrag auf Erhöhung erstattungsfähiger Kosten zu stellen, aber eben nur im Rahmen eines bestehenden Antrages. Zu viel erhaltene Hilfe wird durch den prüfenden Steuerberater mit der Abschlussrechnung ermittelt und muss dann am Ende des Leistungszeitraums zurückgezahlt werden.“
In der IHK-Veranstaltung „Mit dem Steuerberater durch die Krise“ am 2. März von 10 bis 11:30 Uhr informiert die IHK in einem Webinar, wie die zahlreichen Finanzhilfen für Unternehmen richtig eingeschätzt und genutzt werden können. Darüber hinaus berichten Stefan Weimann von der DATEV eG und Toni Boche von Boche & Kollegen-Steuerberater PartGmbB über generelle Aspekte der Unternehmensführung, um flexibel und schnell handeln zu können, z. B. was die Digitalisierung der kaufmännischen Prozesse anbelangt.
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