
Zoll/Außenwirtschaftsdokumente
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Zum 9. September 2021 tritt die neue EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821)in Kraft.
Diese Verordnung modernisiert die geltenden Regeln zur Kontrolle der Ausfuhr, der Handels-und Vermittlungstätigkeit, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.
Wesentliche Änderungen sind:
Eine ausführliche Darstellung der ab 9. September 2021 geltenden Rechtslage bietet das Merkblatt „Die neue EU-Dual-Use-Verordnung (VO(EU) 2021/821)"
Ergänzend hierzu bietet das „Merkblatt zum Art.5 der neuen EU-Dual-Use-Verordnung“ Hilfestellung bei der Anwendung zum neu eingeführten Art. 5 der EU-Dual-Use-VO.
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