Schwerpunktthema: Prüfungen - Sach-/Fachkunde Gefahrgut
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Darunter fallen z. B. die Auffischungen/Verlängerungen der ADR-Card oder der Gb-Schulungsnachweise (M 330) oder auch die wiederkehrenden Tankprüfungen und Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge (M 325). Die aktuellen Downloads dazu finden Sie nebenstehend.
Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2.2.8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Die Bescheinigungen müssen erneuert werden, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. März 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR bestanden hat.
Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 ADR bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig.
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