Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH) schreibt die Registrierung von Stoffen (auch solche in Zubereitungen) in Mengen ab einer Tonne pro Jahr bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vor.
Personen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen eine Sachkundebescheinigung, damit sie ihre Tätigkeit ausführen dürfen.
Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) beschränkt seit 1993 das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse und stellt Anforderungen an ihre Abgabe. Am 26. Januar 2017 traten grundlegend überarbeitete Änderungen dieser
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