Marktüberwachung und Produktsicherheit, Lieferkettengesetz

Altrad Plettac
© Andreas Franke
Altrad Plettac

Marktüberwachung und Produktsicherheit

Bringt ein Hersteller ein unsicheres Produkt in Verkehr, können die Marktüberwachungsbehörde vom Hersteller, Einführer (Importeur) oder Händler notwendige Maßnahmen verlangen oder selbst einleiten:

  • Warnung vor nicht sicheren Produkte, die bereits im Verkehr sind
  • Rückruf von nicht sicheren Produkten, z.B. zur Nachbesserung
  • Vom Markt nehmen nicht sicherer Produkte

Außerdem dürfen die Marktüberwachungsbehörden das Inverkehrbringen oder Bereitstellen eines Produktes vorrübergehend verbieten, bis nachgewiesen ist, dass das Produkt sicher ist.

Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz (neu gefasst im Juli 2021) können mit Bußgeldern geahndet werden. Dazu gehören u. a. Fehler bei der CE-Kennzeichnung, das Fehlen der Konformitätserklärung, fehlende technische Unterlagen und Gebrauchsanweisung in entsprechender Landessprache oder auch die fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden. Im Land ist es das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.

Lieferkettengesetz verabschiedet

Der deutsche Gesetzgeber hat ein  Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten beschossen. Am 2. Juni 2021 hat der Bundesrat  das sogenannte "Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz" verabschiedet.

Worum geht es?

Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht um die Einhaltung grundlegender Menschen­rechts­standards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, nicht um das Durchsetzen deutscher Sozialstandards in der Welt.

Die Unternehmen werden gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet, zu prüfen, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen führen kann. Die sogenannten Sorgfaltspflichten der betroffenen Unternehmen erstrecken sich dabei auf ihre gesamte Lieferkette – angefangen vom Rohstoff bis hin zum fertigen Verkaufsprodukt.

Weitergehende Informationen: https://www.cottbus.ihk.de/lieferkettengesetz.html

Ansprechpartner

Dorit Köhler
Leiterin Geschäftsbereich: Innovation und Nachhaltigkeit
t: +49(0)355 365 1500
f: +49(0)355 3659 1500
dorit.koehler@cottbus.ihk.de