Personalgewinnung aus dem Ausland

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Auf der Suche nach qualifiziertem Personal? Warum nicht einmal in die Ferne schweifen! Wo Fachkräfte auf dem heimischen Markt knapp werden, lohnt es sich, einen Blick über die Grenzen zu wagen. 

Wir unterstützen Sie dabei!

  • Wir bringen Sie mit Partnern im Ausland zusammen, die passgenau für Sie rekrutieren, qualifizieren und das Einwanderungsverfahren im Ausland begleiten. Dabei handelt es sich um durch uns evaluierte Bildungseinrichtungen und Dienstleister, die Ihnen verlässliche und stabile Rekrutierungswege bieten. Zurzeit haben wir Partnernetzwerke in der Ukraine, in Indien und Kasachstan.
  • Es hakt im Einwanderungsprozess? Wir finden Lösungen! Ob in Rechtsfragen, bei der Berufsanerkennung oder in der Kommunikation mit Behörden. 
  • Sie haben Fragen zu Integration und Onboarding? Wir unterstützen dabei, dass Ihre ausländischen Mitarbeiter auch wirklich bei uns ankommen.
  • Wir nutzen Marketingkanäle, um die Wirtschafts- und Einwanderungsregion Südbrandenburg im Ausland zu bewerben – sowohl online als auch persönlich vor Ort in den Zielländern.

Fachkräfte aus dem Ausland – was Sie wissen müssen:

Für EU-Bürger ist es seit langem unproblematisch möglich, eine Beschäftigung in einem anderen EU-Land aufzunehmen. 

Die im März 2020 in Kraft getretenen Änderungen im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erleichtern zudem die Rekrutierung von qualifiziertem Personal aus dem Nicht-EU-Ausland. Für beruflich Qualifizierte wird künftig der Einreiseprozess deutliche einfacher, wenn sie einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen können. Allgemeine Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite www.make-it-in-germany.com

Wer darf in Deutschland arbeiten?

Ungehinderten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben Fachkräfte aus der EU und den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, ‎Schweiz). Sie sind inländischen Arbeitnehmern gleichgestellt.

Mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis können Fachkräfte aus Drittstaaten (außerhalb der EU oder EFTA) eine Arbeit in Deutschland aufnehmen: Bürger aus diesen Ländern benötigen ein Arbeitsplatzangebot und einen Aufenthaltstitel sowie ein Einreisevisum. Das Visum muss vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Wohnsitzland beantragt werden.

Was müssen Fachkräfte aus Drittstaaten tun, um in Deutschland zu arbeiten?

  • Aufenthaltstitel und Visum beantragen – entweder bei der zuständigen Ausländerbehörde (im Inland) oder der deutschen Auslandsvertretung (in den Heimatländern. Hierzu wird das konkrete Arbeitsplatzangebot benötigt.
  • Voraussetzung für den Aufenthaltstitel ist die Anerkennung der im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation (Ansprechpartner: www.anerkennung-in-deutschland.de).

Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten. Dadurch wird die Dauer des Anerkennungs- und Visumverfahrens deutlich verkürzt. Die Erteilung eines Visums für Fachkräfte sollte damit in der Regel innerhalb von drei Wochen erfolgen, die Anerkennung des Berufsabschlusses binnen drei Monaten. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren empfiehlt sich für Einwanderung aus jenen Ländern mit überdurchschnittlich langen Visaverfahren. 

Weitere Möglichkeiten zur Einreise:

  • Einreise zur Arbeitsplatzsuche: Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung können für befristete Zeit zur Jobsuche einreisen. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate.
  • Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen: Möglich ist auch der Aufenthalt in Deutschland für Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel der beruflichen Anerkennung – zum Beispiel für Anpassungslehrgänge ein Vorbereitungskurse für eine Prüfung oder das Nachholen von Berufspraxis in einem Betrieb. Voraussetzung ist ein geprüfter ausländischer Abschluss.
  • Ausbildung und Studium: Studien- und Ausbildungsinteressierte können unter bestimmten Voraussetzungen einreisen, um einen Studien- oder Ausbildungsplatz zu suchen.
  • Nicht-EU-Bürger, die für die Dauer von 5 Jahren rechtmäßig in einem EU-Land leben, können den Daueraufenthalt beantragen. Damit gilt für sie fortan die EU-Freizügigkeit.

Sie würden es gern noch etwas genauer wissen? Rufen Sie uns an oder werfen Sie einen Blick in unser Merkblatt zu den rechtlichen Aspekten der Fachkräfteeinwanderung.

Ansprechpartner

Nadine Theel
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Fachliche Teamleitung Fachkräftesicherung
t: +49(0)355 365 1409
f: +49(0)355 3659 1409
nadine.theel@cottbus.ihk.de