Luftqualitätsrichtlinien der EU-Kommission

Luftqualitätsrichtlinien der EU-Kommission
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EU-Kommission legt Plan für bessere Luftqualität in Europa vor

Am 26. Oktober 2022 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag für strengere Vorschriften über Schadstoffwerte in der Luft. Dabei sollen sowohl Grenzwerte und Zielvorgaben verschärft als auch deren Umsetzung effektiv verbessert werden, damit die Schadstoffbekämpfungsziele in der Praxis tatsächlich erreicht werden. 

In der vorgeschlagenen Überarbeitung der bisherigen zwei Luftqualitätsrichtlinien, sind ambitioniertere Qualitätsnormen für den Zeitraum bis 2030 vorgesehen, die sich stärker an die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) annähern. Konkretes Beispiel dafür wäre der Grenzwert für Feinstaub der Kategorie PM2,5. Dieser soll im Jahr 2030 um mehr als die Hälfte reduziert werden, von 25 Mikrogramm auf 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel.

Im Rahmen der Bemühungen um Klimaneutralität, soll EU-weit bis spätestens 2050 das Null-Schadstoff-Ziel für die Luft erreicht werden. Dabei schlägt die Kommission eine regelmäßige Überprüfung der Qualitätsnormen vor, um sie dem neuesten Stand wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse anzupassen. Zusätzlich sollen Menschen, die aufgrund von Luftverschmutzung durch verfehlte Vorschriften gesundheitliche Schäden erlitten haben, Anspruch auf Entschädigung gewährt werden. Mit welchen Maßnahmen die Luftqualitätsstandards umgesetzt und die Grenzwerte erreicht werden, wird im Entscheidungsspielraum der Mitgliedstaaten liegen.

Nach der Veröffentlichung des Vorschlags der Kommission, wird dieser nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten.

 

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