Hilfen für Landwirtschafts- und Erzeugerbetriebe

Der Weg ist frei für das erste von zwei zielgerichteten Hilfsprogrammen für die Landwirtinnen und Landwirte, die besonders unter den Folgen des Ukraine-Kriegs leiden: Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat dem Bundeskabinett am 13. Juli 2022 die „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ vorgelegt. Als zweite Hilfsmaßnahme ist ein Kleinbeihilfeprogramm in Vorbereitung. Insgesamt sollen 180 Millionen Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt werden, um die Auswirkungen des Krieges abzumildern.

Anpassungsbeihilfe

Voraussetzung ist, dass der Betrieb im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie für bestimmte nachhaltige Landbewirtschaftungsmethoden erhalten hat. Anspruchsberechtigt sind Betriebe des Freilandgemüsebaus und des Obstbaus, des Weinbaus und Hopfens sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast.  Die Auszahlung erfolgt über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). 

Förderung: ca. 40% der Gewinnveränderungen aufgrund des Ukrainekriegs.

Deckelung: 15.000 EUR je Betrieb

Auszahlung ohne Antrag: Zuständig für die Durchführung der Beihilfegewährung nach dieser Verordnung ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Sie hat die Beihilfe von Amts wegen bis zum 30. September 2022 an die nach § 2 Beihilfeberechtigten auszuzahlen. 

Kleinbeihilfe

Zusätzlich ist ein Kleinbeihilfeprogramm für die Betriebsformen in Vorbereitung, für die das Nachhaltigkeitskriterium der Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion, Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger und Betriebe bis ausschließlich 10 Hektar Ackerfläche und neu gegründete Betriebe, die für das Jahr 2021 keinen Antrag auf Direktzahlungen stellen konnten. Voraussetzung ist auch hier, dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den Marktstörungen infolge des Ukraine-Kriegs besonders betroffen ist.  Die Kleinbeihilfe soll von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf Antrag ausgezahlt werden. Der Antragszeitraum wird voraussichtlich im Oktober beginnen. Die Mittel sollen bis zum 31. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Auch die Kleinbeihilfe soll auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt sein.

Quellen:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/100-anpassungshilfe-erzeuger.html
https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/vo-agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung.html

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