Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Betriebsberatung
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Benötige ich zur Ausübung meines Gewerbes eine Erlaubnis? Und wenn ja: Wo erhalte ich sie? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wer auf eigene Rechnung und Verantwortung mit der Absicht zur Gewinnerzielung dauerhaft eine wirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt, muss einiges beachten. Unterliegt sie der Anmeldepflicht? Häufig genügt die bloße Gewerbeanzeige nicht. Die IHK Cottbus informiert Sie über alle wichtigen Aspekte.
Vorbemerkung: Wollen Sie die Förderung des Lotsendienstes in Anspruch nehmen, dürfen Sie noch kein Gewerbe angemeldet haben!
Lotsendiensten sind hier aufgeführt.
Als selbstständiger Unternehmer muss man sich zunächst vor Beginn der Tätigkeit bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Gewerbeamt) anmelden. Es ist unerheblich, ob die Selbstständigkeit im Nebenerwerb oder Vollerwerb ausgeübt wird.
Die Anmeldung erfolgt bei dem für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt unter Vorlage des Personalausweises oder Pass.
Trotz des Grundsatzes der Gewerbefreiheit wird für eine Reihe gewerblicher Tätigkeiten eine besondere staatliche Erlaubnis benötigt. In diesen Fällen sind besondere Genehmigungen und Nachweise (Handwerkskarte, Konzession Güterkraftverkehr, Genehmigung Taxen-Mietwagenverkehr, Maklererlaubnis und weitere) erforderlich.
Für eine Genehmigung sind in aller Regel die persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), eine Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt), finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die Sach- und Fachkunde nachzuweisen.
Informationen über eventuelle Genehmigungspflichten zu Ihrer geplanten Tätigkeit erhalten Sie von der IHK.
Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel durch die Kopie der Gewerbeanzeige auch:
Es ist dennoch zu empfehlen, mit diesen Behörden und Institutionen selbst Kontakt aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende Fragen direkt klären zu können.
Existenzgründer, die einen Gewerbebetrieb eröffnen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen dem Finanzamt innerhalb von vier Wochen den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln. Seit dem 1. Januar 2021 gilt bei der Neugründung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt. Dazu benötigen Sie einen ELSTER-Zugang, den Sie beim Finanzamt beantragen. Bitte beachten Sie, dass dies einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Das Finanzamt, welches für Ihren Betriebssitz zuständig ist, teilt Ihnen eine Steuernummer mit. Auf dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" müssen Sie Fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen beantworten. Gehen Sie bei der Berechnung dieser Schätzwerte eher vorsichtig vor, da hiervon zunächst die Höhe Ihrer Einommens- und Gewerbesteuer abhängt. Berücksichtigen Sie, dass in der Anlaufphase die Kosten im Verhältnis zu den erzielten Umsatzerlösen überdurchschnittlich hoch sein könnten.
In einer Reihe von Berufsgenossenschaften sind Sie als Unternehmer ebenfalls gegen Unfall pflichtversichert, in den anderen Fällen können Sie sich freiwillig versichern lassen. Stellen Sie Arbeitnehmer ein, so müssen Sie diese binnen einer Woche zur Pflichtversicherung bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Nicht angemeldet werden müssen Angehörige der freien Berufe und Tätigkeiten in der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft).
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