Die coronabedingten Einschränkungen beeinflussen das öffentliche Leben in Brandenburg. Welche Regelungen aktuell gelten, finden Sie hier.
ACHTUNG! Die Corona-Hilfsprogramme laufen am 30. Juni aus. Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 2022 war bereits der 15. Juni 2022!
Wenn aufgrund der Corona Epidemie der Unternehmer nicht mehr leisten kann, liegt eine „Unmöglichkeit der Leistung“ vor. Wer zahlt was in diesem Fall? Besteht Anspruch auf Schadensersatz?
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