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Umsatz & Gewerbeertrag
Beitrag
  •   0,00 € Grundbeitrag
  • + 0,00 € Umlage
  • = 0,00 € Beitrag

(Ergebnis ohne Gewähr, da nur Standardfälle darstellbar sind.)

X Existenzgründer müssen in den ersten beiden Jahren in der IHK gar keinen Beitrag und in den nächsten beiden Jahren keine Umlage bezahlen. Das gilt aber nur, wenn Sie Einzelunternehmer und nicht in das Handels- oder das Genossenschaftsregister eingetragen sind. Außerdem darf Ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 € nicht übersteigen. Diese Befreiung gilt aber dann nicht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor der Gründung Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit erzielt haben oder zu mehr als 10,00 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren.