
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Finanzierung, Förderung und Krisenmanagement
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Die bisherige Förderung richtete sich an Gemeinden, Verbände, Vereine sowie Gewerbetreibende in Brandenburg.
Der Förderbeitrag wurde anhand der zuwendungsfähigen Investitionskosten ermittelt. Er betrug grundsätzlich 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben jedoch maximal 2.500 € pro Lastenfahrrad und maximal 4.000 € bei E-Lastenfahrrädern.
Wurde das Fahrrad für die Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt (z.B. für Kunden einen Einkaufsmarktes), erhöhte sich der Fördersatz sogar auf 80 %.
Ziel war, den Radverkehrsanteil zu erhöhen, um Lärm- und Abgasbelastungen zu reduzieren und so einen spürbaren Beitrag zur Umweltverbesserung und für eine nachhaltige Stärkung des Radverkehrs in Brandenburg zu ermöglichen.
Nähere Informationen beim Landesamt für Bauen und Verkehr , beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung oder umfassend in der Förderrichtlinie für Lastenfahrräder vom 20.01.2021.
Die Frist zur Beantragung der Förderung in 2022 lief am 20. Mai ab. Ob es zu einer Neuauflage der Förderung von Lastenfahrrädern ab 2023 kommen wird, ist offen.
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