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Die bestehende Förderung des Bundes von Gleisanschlüssen für Gewerbe (sogenannte Anschlussförderrichtlinie) ist bis Dezember 2025 verlängert.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) entscheidet über die Bewilligung von Bundesmitteln nach der Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie).
Auf Grundlage der Anschlussförderrichtlinie gewährt der Bund Unternehmen in privater Rechtsform finanzielle Zuwendungen für die Errichtung, die Reaktivierung, den Ausbau und den Ersatz von Gleisanschlüssen und multifunktionalen Anlagen sowie Zuführungs- und Industriestammgleisen. Der Bund beabsichtigt mit diesem Förderprogramm die Sicherung bisheriger Verkehre auf der Schiene und eine zusätzliche Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene.
Von den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben werden bei Neu- oder Ausbau, Reaktivierung und Ersatz eines Gleisanschlusses oder eines Zuführungs- und Industriestammgleises bis zu 50 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt, bei multifunktionalen Anlagen bis zu 80 Prozent. Die Zuwendung beträgt als Höchstwert je Tonne pro Jahr oder je 1.000 Tonnenkilometer erzielter Schienengüterverkehrsleistung einheitlich bis zu 10 Euro pro Tonne oder bis zu 40 Euro pro 1.000 Tonnenkilometer. Bei leichten Gütern beträgt die Förderung 300 Euro je Güterwagen und 120 Euro je 100 Güterwagenkilometer.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse anteilig auf die zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Wesentliche Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist, dass sich die Unternehmen verpflichten, innerhalb des Förderzeitraums bei Ersatz mindestens das bisherige bzw. bei Neu-, Ausbau und Reaktivierung das neue zusätzliche Frachtvolumen über den geförderten Anschluss auf der Schiene zu transportieren. Bei Nichterreichung dieses Frachtvolumens ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Alle Infos, Antragsunterlagen, FAQs hier: Eisenbahn-Bundesamt
Im einzelnen beabsichtigt der Bund damit:
Das BMVI erhöht die Mittel für private Investitionen in Anschlüsse. Mit einem Bundesförderprogramm werden ab 1.3.2021 bis zu 50 Prozent der Kosten für Neu- und Ausbau, die Reaktivierung und den Erhalt bestehender Zugänge übernommen. Ab 2021 stehen jährlich 34 Mio. Euro zur Verfügung. Das ist mehr als eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr. Ab 2024 werden die Mittel auf 49 Mio. Euro weiter erhöht. Gesamtumfang des Programms: 200 Millionen Euro für fünf Jahre.
Das BMVI will private Investitionen in neue Zugänge beschleunigen - durch schnellere Planungen. Dafür hat der Deutsche Bundestag auf Vorschlag des BMVI und der Länder bereits im Herbst 2020 die Voraussetzungen geschaffen: Für Gleisanschlüsse bis 2 000 Meter und für die Anbindungen von Industrie- und Gewerbegebieten bis 3 000 Meter muss in der Regel kein Planfeststellungsverfahren mehr durchgeführt werden.
Die Anbindung privater Schienenanschlüsse an das Schienennetz erfolgt über eine Weiche. Deren Kosten u.a. für Betrieb und Ersatzneubau werden von den Infrastrukturunternehmen (z.B. DB Netz) zunehmend allein auf die privaten Investoren übertragen. Um Investitionshemmnisse zu beseitigen, will das BMVI eine faire Kostenverteilung: Beide Seiten sollten sich angemessen an den Kosten beteiligen. Dafür wird eine rechtliche Klarstellung im Allgemeinen Eisenbahngesetz angestrebt. Zur finanziellen Unterstützung fördert das BMVI mit dem Bundesförderprogramm ab dem 1.3.2021 anteilig auch den Austausch alter Weichen.
Ziel ist, dass mehr in kleinere und mittlere Güterbahnhöfe investiert wird. Dafür weitet das BMVI ab 1.3.2021 das Bundesförderprogramm aus und ermöglicht eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Investitionskosten in multifunktionale Umschlagpunkte. Zu diesen können die Unternehmen dann ihre Waren transportieren und dort gebündelt auf die Schiene verladen. Davon profitiert insbesondere der ländliche Raum.
Beim Bau eines Industrie- und Gewerbegebiets soll vor Ort der Anschluss an das Schienennetz bereits mitgedacht und mitgeplant werden. Vorhandene Anschlüsse, die brachliegen, sollen reaktiviert werden. So können Verkehre gebündelt und Waren von verschiedenen Unternehmen gemeinschaftlich auf die Schiene gebracht werden. Investitionen in solche Anschlüsse von Unternehmen in privater Rechtsform werden ab dem 1.3.2021 durch den Bund mit bis zu 50 Prozent unterstützt.
Quelle:
Hinweis: Bei Investitionen von öffentlichen Stellen zur Entwicklung und zum Ausbau von Gewerbegebieten mit Gleisanschluss sind Förderungen auch über die GRWI-Richtlinie des Landes und in der Lausitz auch über den Strukturentwicklungsfond zu prüfen.
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