
Schwerpunktthemen: Finanzierung, Umwelt und Industrie, Finanz- und Versicherungswirtschaft
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Seit 20. Oktober 2020 kann beim BAFA die Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten beantragt werden.
Ziel ist eine Verringerung des Corona-Infektionsrisikos über Aerosole in Räumen, die von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden. Raumlufttechnische Anlagen, sog. RLT-Anlagen, versorgen Räume mit Frisch- und Umluft.
Gefördert werden bspw.:
Am 11. Juni 2021 ist die zweite Novelle der Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen in Kraft getreten. Seitdem können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben können bezuschusst werden, maximal jedoch 200.000 Euro pro Anlage. Weitere Änderungen:
Mit Wirkung zum 10. September 2021 ist die dritte Novelle des Förderprogramms in Kraft getreten, vornehmlich wirksam im Bereich von Schulen und Kinderbetreuungsstätten.
Antragsberechtigt sind u. a. Inklusionsbetriebe, Kommunen, Länder, Berufsschulen, Hochschulen, öffentliche Unternehmen und Einrichtungen.
Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BAFA.
Die Förderrichtlinie finden Sie auf der Seite des Bundesanzeigers vom 10. Juni 2021.
Hinweis: Fachunternehmen für Kälte- und Klimatechnik finden Sie im IHK ecoFinder. Das "grüne Branchenbuch” der IHK bietet einen bundesweiten Überblick über Dienstleister, Berater, Hersteller und Händler in der Umwelt- und Energiebranche.
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