
Zoll/Außenwirtschaftsdokumente
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Stand 30.12.2021:
Die Bundesregierung hat das 5-Punkte-Maßnahmepaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft bis zum 30.06.2022 verlängert. Einige der bereits vorher geltenden Maßnahmen sollten zum Ende 2021 auslaufen.
Exporteure und exportfinanzierende Banken sollen an folgenden Punkten unterstützt werden:
1. Verbesserte Finanzierungsbedingungen für neue Exportgeschäfte (z.B. reduzierte Anzahlungen und verzögerte Rückzahlungen bei bestimmten Geschäften)
2. Einführung einer Shopping Line-Deckung (vereinfachte Absicherung verschiedener Exportfinanzierungen bei großen ausländischen Bestellern)
3. Erleichterungen bei den Entgelten für Hermes-Bürgschaften
4. Verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten für exportfinanzierende Banken
5. Weitere technische Verbesserungen
Nähere Informationen hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200707-altmaier-mit-5-punkte-massnahmepaket-unterstuetzen-wir-deutsche-exportwirtschaft.html
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 30. März 2020 im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium beschlossen, dass ab sofort Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden können. Damit können mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden.
Begünstigte Länder sind neben der EU auch Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und das Vereinigte Königreich.
Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31.03.2022 befristet.
Einzelheiten zu den erweiterten Deckungsmöglichkeiten für das Kurzfristgeschäft finden sich auf den Internetseiten des Mandatars des Bundes:
www.agaportal.de/exportkreditgarantien/praxis/marktfaehige-risiken
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