
Schwerpunktthema: International
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Gefördert wird die Messeteilnahme von kleinen und mittleren innovativen Unternehmen auf Einzelständen. Zu den förderfähigen Veranstaltungen gehören ausgesuchte Messen mit hoher Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite. Diese Liste der Messen wird jährlich vom BMWi festgelegt.
Förderfähig sind rechtlich selbstständige innovative Unternehmen, die:
Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert haben.
Von den Gesamtausgaben der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und die von einem Standbauunternehmen in Rechnung gestellten Ausgaben für den Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 40 Prozent bis zu einer Gesamtsumme von 12.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Aussteller reichen spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim BAFA einen Antrag zur Förderung der Messeteilnahme. Die Entscheidung über eine Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseingangs.
Allgemeine Informationen zu den Förderprogrammen innovativer Unternehmen und zur Außenwirtschaftsförderung stehen auf der Internetseite des BMWi zur Verfügung.
Es ist eine"De-minimis"-Beihilfe.
Tipp: Auch die Teilnahme an Gemeinschaftsständen kann förderfähig sein.
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