Bundesförderung für effiziente Gebäude bei der KfW an Bedingungen geknüpft

Stand 19.12.2022:

Ob Sie neu bauen, sanieren oder kaufen:  Dafür können Sie die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Allerdings steht für Neuanträge seit Ende Juli 2022 nur noch die Kreditvariante zur Verfügung. Und hier wurden die Konditionen enger gefasst.

- Nichtwohngebäude - Kredit (263)

Achtung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) wird die Bundes­förderung für effiziente Gebäude zum 01.01.2023 anpassen:

  • Der Tilgungszuschuss bei der Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) steigt auf 10 % und wird um das Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse erweitert.
  • Bei Eigenleistungen sind ab dem 01.01.2023 auch die Materialkosten förderfähig.
  • Anlagen zur Stromversorgung werden nicht mehr mitgefördert.
  • Der Anteil an erneuerbaren Energien zur Erreichung der Erneuerbare-Energien-Klasse steigt auf 65 %
  • Zum Kredit für Nichtwohngebäude (263)

- Nichtwohngebäude Zuschuss (463)

Achtung:  Es können  keine Anträge mehr gestellt werde, die Förderung ist eingestellt. Haben Sie bis zum Ablauf des 27.07.2022 einen Antrag im KfW-Zuschussportal gestellt? Dann ist die Förderung für Sie reserviert. Ihren Zuschuss zahlen wir aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.

Ansprechpartner

Bernd Hahn
Regionalcenter Dahme-Spreewald
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Finanzierung, Förderung und Krisenmanagement
t: +49(0)355 365 3102
f: +49(0)355 3659 3102
bernd.hahn@cottbus.ihk.de