
Geschäftsbereich: Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung
Finanzierung, Förderung und Krisenmanagement
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Stand 19.12.2022:
Ob Sie neu bauen, sanieren oder kaufen: Dafür können Sie die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Allerdings steht für Neuanträge seit Ende Juli 2022 nur noch die Kreditvariante zur Verfügung. Und hier wurden die Konditionen enger gefasst.
- Nichtwohngebäude - Kredit (263)
Achtung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 01.01.2023 anpassen:
- Nichtwohngebäude Zuschuss (463)
Achtung: Es können keine Anträge mehr gestellt werde, die Förderung ist eingestellt. Haben Sie bis zum Ablauf des 27.07.2022 einen Antrag im KfW-Zuschussportal gestellt? Dann ist die Förderung für Sie reserviert. Ihren Zuschuss zahlen wir aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
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