Industriemeister/-in Fachrichtung Metall

Prüfungstermine

...gibt es hier und hier.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer:
1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3.eine mindestens vierjährige Berufspraxis

nachweist.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer:
1.das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
2.zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis

nachweist.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.

(4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten  Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer  durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


Anmeldung

Die Anmeldung ist bis spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.


Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt werden.

In der Wiederholungsprüfung kann der Teilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit werden, wenn er
•darin in einer vorausgegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und
•er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.

Bitte senden Sie die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung unter Beachtung der Anmeldefrist (12 Wochen vor Prüfungstermin) schriftlich an die IHK Cottbus, Goethestr. 1, 03046 Cottbus.

Die IHK Cottbus bietet ihren Absolventen auch Zeugnisübersetzungen an.