Geprüfte(r) Kraftwerker/-in

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine werden nach Bedarf angesetzt. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch bei uns nach aktuellen Terminen.

Zulassungsvoraussetzungen

 (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Kraftwerkstechnologie“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen oder den Produktionsberufen der Chemie zugeordnet werden kann oder
  2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis im Fahrbetrieb und in der Instandhaltung eines Kraftwerks.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Kraftwerksbetrieb" ist zuzulassen, wer

  1. den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils "Kraftwerkstechnologie" nachweist, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt,
  2. zu den in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis im Fahrbetrieb nachweist und
  3. eine Dokumentation nach Absatz 4 vorlegt. 

(3) Bestandteil der Berufspraxis nach Absatz 2 Nummer 2 ist eine mindestens 12-monatige strukturierte praktische Fortbildung, in der der Prüfungsteilnehmer die Befähigung zur Erfassung, Analyse und Lösung betrieblicher Aufgaben und Problemfälle in den folgenden Kraftwerksbereichen erworben hat:

  1. Dampferzeuger,
  2. Turbosatz,
  3. Kraftwerkshilfs- und Nebenanlagen einschließlich Wasseraufbereitung,
  4. elektrotechnische Anlagen und Leittechnik.

 Anmeldung

Die Anmeldung ist bis spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt werden.

In der Wiederholungsprüfung kann der Teilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit werden, wenn er

  • darin in einer vorausgegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und
  • er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.

Bitte senden Sie die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung unter Beachtung der Anmeldefrist (12 Wochen vor Prüfungstermin) schriftlich an die IHK Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus.

Die IHK Cottbus bietet zu den deutschen Zeugnissen Übersetzungen an. 

Ansprechpartner

Thomas Schmalz
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Aus- und Fortbildungsprüfung
t: +49(0)355 365 1251
f: +49(0)355 3659 1251
thomas.schmalz@cottbus.ihk.de