Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Sie möchten einen Elektromechaniker aus Polen einstellen, wissen aber nicht, was von seiner Qualifikation zu halten ist? Sie haben in der Türkei eine Ausbildung als Bauzeichner absolviert, können damit aber keinen deutschen Personaler überzeugen? Hier helfen die Industrie- und Handelskammern beziehungsweise die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) als zentrale Stelle für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen im Bereich der IHKs.

Fachkräftesicherung mit Migranten

Viele Migranten haben in ihrem Herkunftsland berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse erworben, die hierzulande dringend gebraucht werden. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) – in der Öffentlichkeit auch Anerkennungsgesetz genannt - räumt ihnen einen Rechtsanspruch auf Überprüfung ihrer Qualifikationen ein.

Kern einer – vollständigen oder teilweisen – Anerkennung ist die Gleichwertigkeitsfeststellung. Verläuft sie erfolgreich, erhält der Antragsteller einen Bescheid, mit dem er sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben kann. Das bedeutet aber nicht, dass ihm ein deutscher Abschluss zuerkannt wird.

Die Gleichwertigkeitsprüfung

  • ist bei reglementierten Berufen Voraussetzung für den Berufszugang oder die Berufsausübung,
  • schafft bei Ausbildungsberufen im dualen System Transparenz über ausländische Berufsqualifikationen; ausländische Abschlüsse sind für den Arbeitgeber besser einzuschätzen,
  • erleichtert die Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt,
  • bietet, soweit wesentliche Qualifikationsunterschiede festgestellt werden, eine Grundlage für zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen im Anschluss an das Verfahren.

Personen, denen die volle Gleichwertigkeit ihrer Auslandsqualifikation bescheinigt wird, haben die gleichen Rechte wie Personen mit einem deutschen Prüfungszeugnis. Es wird ihnen allerdings kein deutsches Prüfungszeugnis erteilt, sondern ein Gleichwertigkeitsbescheid.

Beratung und Antragstellung

Eine individuelle Erstberatung zu Antragstellung, Verfahrensablauf, Kosten und Dauer erhalten Sie bei der IHK Cottbus.

Anträge können bei der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) gestellt werden. Die IHK FOSA ist die zentrale Stelle für die Prüfung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich der Industrie- und Handelskammern.

Weiterführende Informationen

www.anerkennung-in-deutschland.de
www.bq-portal.de

Ansprechpartner

Anke Schuldt
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Weiterbildungsberatung/Beratung Anerkennungsverfahren
t: +49(0)355 365 2202
f: +49(0)355 3659 2202
anke.schuldt@cottbus.ihk.de
Nadine Theel
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Fachliche Teamleitung Fachkräftesicherung
t: +49(0)355 365 1409
f: +49(0)355 3659 1409
nadine.theel@cottbus.ihk.de

Verfügbare Downloads