Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Allgemeines

Jeder, der nicht selbständiger Gewerbetreibener (Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt, benötigt die Unterrichtung.
Sie ermöglicht eine Beschäftigung in folgenden Bereichen:

  • Objekt- und Werkschutz
  • Revier- und Streifenwachdienst
  • Geld- und Werttransport
  • Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle
  • Personenschutz
  • Veranstaltungsschutz mit Ausnahme zugangsgeschützter Großveranstaltungen
  • Bewachungstätigkeiten in Asylbewerberheimen ohne Leitungsfunktion

 

Inhalte

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe vermittelt folgende Inhalte:
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2. Datenschutzrecht,
3. Bürgerliches Gesetzbuch,
4. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.

 

Voraussetzungen

  • die Teilnehmer beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (Kompetenzniveau B1) - Ermittlung erfolgt über einen B1 Sprachtest
  • die Teilnehmer müssen ohne Fehlzeiten an der Unterrichtung teilnehmen
  • aktive/r  Mitarbeit/Dialog 
  • erfolgreiche Teilnahme an mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen nach jedem Sachgebiet

 

Infos zum B1 Sprachtest

BewachV (Bewachungsverordnung) Abschnitt 2 Unterrichtungsverfahren ist zu beachten sowie §6 Verfahren (1)

Die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, verfügen.

Deshalb werden vor jeder Unterrichtung Sprachtests durchgeführt:

  • die ungenehmigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Tests ist nicht gestattet (§§ 53, 54 UrhG) und strafbar (§ 106 UrhG)
  • es ist untersagt die Tests an Dritte (Träger, Firmen, Dozenten, Teilnehmer) weiterzugeben
  • die Tests werden vor Beginn der Unterrichtung an die Teilnehmer ausgeteilt 
  • um einen Betrug zu vermeiden, erhalten die Teilnehmer Tests nach dem A/B-Prinzip
  • alle Teilnehmer müssen den Test absolvieren (unabhängig von Nationalität oder ob andere Zertifikate zum Sprachniveau vorliegen)
  • die Teilnehmer haben 5 Minuten Bearbeitungszeit
  • Hilfestellungen und Zeitverlängerungen durch die Dozent sind untersagt
  • die Tests sollen leserlich und in Druckschrift ausgefüllt werden - nicht Lesbares, wird nicht gewertet
  • der Test gilt als Bestanden, wenn mindestens 3 von 6 Punkten erreicht werden
  • das Ergebnis erhalten Sie direkt nach dem Test 
  • die Teilnehmer, die die Tests nicht bestehen, können nicht weiter an der Unterrichtung teilnehmen und erhalten auch keine Bescheinigung, eine Rückzahlung der Teilnehmergebühr erfolgt nicht

 

Termine

 Ort  Datum Anmeldeschluss Verfügbare Plätze
Cottbus 08.04. - 12.04.2024 15.03.2024 1
Cottbus 13.05. - 17.05.2024 19.04.2024 19
Cottbus 27.05. - 31.05.2024 03.05.2024 20
Cottbus 03.06. - 07.06.2024 10.05.2024 20

Nachweis

Sofern der B1 Sprachtest mit mind. 50 % bestanden wurde und der Unterricht ohne Fehlzeiten absolviert und durch aktive Unterrichtsbeteiligung festgestellt wurde, dass der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist, stellt die IHK eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.

Anmeldung

Die IHK Cottbus führt die Unterrichtungsverfahren für das Bewachungspersonal und die Bewachungsgewerbetreibenden durch. Sie können sich über unser Anmeldeformular anmelden.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Anmeldung.

Gebühr

Die Gebühr für das Unterrichtungsverfahren trägt der Teilnehmer bzw. der Arbeitgeber/die Agentur für Arbeit/das Jobcenter. 
Bitte entnehmen Sie die Gebühr unserem aktuellen Gebührentarif.

Rechtsvorschriften

Bei einer Tätigkeit im Sicherheits-/Bewachungsgewerbe sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Linksammlung unten.

Das Unterrichtungsverfahren und die Sachkundeprüfung werden von uns angeboten.

 Links

 § 34a Gewerbeordnung (GewO) 

Bewachungsverordnung (BewachV) 

Bewacherregister 

Bewacherregisterverordnung (BewachRV) 

 

Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen & personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.

 

Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
t: +49(0)355 365 1253
f: +49(0)355 3659 1253
nadine.jurk@cottbus.ihk.de
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Unterrichtungsverfahren Bewachungsgewerbe
t: +49(0)355 365 1252
f: +49(0)355 3659 1252
jessica.schulz@cottbus.ihk.de