Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
t: +49(0)355 365 1253
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nadine.jurk@cottbus.ihk.de
Jeder, der nicht selbständiger Gewerbetreibener (Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt, benötigt die Unterrichtung.
Sie ermöglicht eine Beschäftigung in folgenden Bereichen:
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe vermittelt folgende Inhalte:
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2. Datenschutzrecht,
3. Bürgerliches Gesetzbuch,
4. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
BewachV (Bewachungsverordnung) Abschnitt 2 Unterrichtungsverfahren ist zu beachten sowie §6 Verfahren (1)
Die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, verfügen.
Deshalb werden vor jeder Unterrichtung Sprachtests durchgeführt:
Ort | Datum | Anmeldeschluss | Verfügbare Plätze |
Cottbus | 08.04. - 12.04.2024 | 15.03.2024 | 1 |
Cottbus | 13.05. - 17.05.2024 | 19.04.2024 | 19 |
Cottbus | 27.05. - 31.05.2024 | 03.05.2024 | 20 |
Cottbus | 03.06. - 07.06.2024 | 10.05.2024 | 20 |
Sofern der B1 Sprachtest mit mind. 50 % bestanden wurde und der Unterricht ohne Fehlzeiten absolviert und durch aktive Unterrichtsbeteiligung festgestellt wurde, dass der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist, stellt die IHK eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.
Die IHK Cottbus führt die Unterrichtungsverfahren für das Bewachungspersonal und die Bewachungsgewerbetreibenden durch. Sie können sich über unser Anmeldeformular anmelden.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Anmeldung.
Die Gebühr für das Unterrichtungsverfahren trägt der Teilnehmer bzw. der Arbeitgeber/die Agentur für Arbeit/das Jobcenter.
Bitte entnehmen Sie die Gebühr unserem aktuellen Gebührentarif.
Bei einer Tätigkeit im Sicherheits-/Bewachungsgewerbe sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Linksammlung unten.
Das Unterrichtungsverfahren und die Sachkundeprüfung werden von uns angeboten.
Links
Bewachungsverordnung (BewachV)
Bewacherregisterverordnung (BewachRV)
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