Krankheit in der Ausbildung

Grippe, Schnupfen, Heiserkeit - was ist zu beachten, wenn der Azubi krank ist? Wann hat die Krankmeldung zu erfolgen? Und wann die ärztliche Bescheinigung vorzuliegen?

Benachrichtigung

Ist der Auszubildende arbeitsunfähig, muss er den Betrieb unverzüglich benachrichtigen. In der Regel erfordert dies die telefonische Benachrichtigung zu Beginn der Arbeitszeit. Dabei muss der Auszubildende mitteilen, dass und wie lange er voraussichtlich krank ist – nicht aber, welcher Art die Erkrankung ist. Eine verspätete Anzeige hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf Lohnfortzahlung, kann aber bei Wiederholung nach Abmahnung zur Kündigung führen.

Gelber Schein

Erkrankt der Auszubildende länger als drei Kalendertage (Achtung: nicht Arbeitstage!), muss er spätestens am darauffolgenden Arbeitstag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den sogenannten „Gelben Schein“, beim Ausbildungsbetrieb vorlegen. Sollte der Betrieb dies wünschen, muss der Auszubildende die Bescheinigung aber auch schon früher, zum Beispiel am ersten Krankheitstag, vorlegen. Das kann der Ausbildungsbetrieb jederzeit verlangen, auch ohne Mitwirkung des Betriebsrates. Es ist weder eine Begründung notwendig noch ein konkreter Missbrauchsverdacht. Verlängert sich die Krankheit über die in der ärztlichen Bescheinigung angegebenen Zeit hinaus, muss eine erneute Bescheinigung vorgelegt werden. Auch dies muss wieder spätestens am ersten Arbeitstag nach dem ersten Kalendertag der noch nicht bescheinigten Arbeitsunfähigkeit erfolgen.

Bettruhe

Wer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist, der muss sich nicht zwangsläufig zu Hause im Bett aufhalten. Allerdings darf der Auszubildende nichts tun, was seine Genesung verzögert oder gefährdet.

Ansprechpartner

Katrin Hurras
Regionalcenter Oberspreewald-Lausitz
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Teamleitung Ausbildungsberatung, Registratur und Nachwuchsgewinnung, Ausbildungsberatung OSL
t: +49(0)355 365 3203
katrin.hurras@cottbus.ihk.de
Nico Neidenberger
Regionalcenter Cottbus/Spree-Neiße
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Ausbildungsberatung
t: +49(0)355 365 3410
f: +49(0)355 3659 3410
nico.neidenberger@cottbus.ihk.de
Janett Reichelt
Regionalcenter Elbe-Elster
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Ausbildungsberatung
t: +49(0)355 365 3303
f: +49(0)355 3659 3303
janett.reichelt@cottbus.ihk.de
Nadine Theel
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Fachliche Teamleitung Fachkräftesicherung
t: +49(0)355 365 1409
f: +49(0)355 3659 1409
nadine.theel@cottbus.ihk.de
Anke Gundlach
Regionalcenter Dahme-Spreewald
Geschäftsbereich: Aus-/Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Ausbildungsberatung
t: 0355 365 3103
f: 0355 3659 3103
anke.gundlach@cottbus.ihk.de