Geprüfte(r) Bilanzbuchhalter/-in

Prüfungstermine

...gibt es hier.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis, oder
  2. einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis:
     a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt  oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
     b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
     c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten  Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder
  3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
    Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Anmeldung

Die Anmeldung ist bis spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. 

Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt werden.

In der Wiederholungsprüfung kann der Teilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit werden, wenn er

  • darin in einer vorausgegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und
  • er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.

Bitte senden Sie die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung unter Beachtung der Anmeldefrist (12 Wochen vor Prüfungstermin) schriftlich an die IHK Cottbus, Goethestraße 1, 03046 Cottbus.

Die IHK Cottbus bietet zu den deutschen Zeugnissen Übersetzungen an.