
Kompetenzfeld: Mitglieder betreuen
Schwerpunktthema: Ausbildung
t: 0355 365 3303
f: 0355 36526 3303
janett.reichelt@cottbus.ihk.de
Die wichtigsten Änderungen im Detail
Ausbildende haben Auszubildende nach dem geänderten § 15 BBiG freizustellen:
1. für die Teilnahme am Berufsschulunterrich
2. an Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche
3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigem Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen
4. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind
5. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht
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