Sach- und Fachkundeprüfung
t: +49(0)355 365 1104
f: +49(0)355 3659 1104
manuela.lenk@cottbus.ihk.de
Gefördert wird der Austausch von Bestandsfahrzeugen der Fahrzeugklasse N2 oder N3 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von wenigstens 7.500 kg, die mit einem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro V/EEV oder schlechter betrieben werden.
Das Neufahrzeug muss entweder mit Elektroantrieb, Wasserstoffantrieb oder mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI angeschafft werden.
Weitere Kriterien zur Förderung unter www.bag.bund.de
Anträge sind ab sofort verfügbar und können ab 26. Januar 2021 gestellt werden.
Wer sich ein oder mehrere schwere Fahrzeuge anschaffen möchte, sollte sich zeitnah mit dem Antrag beschäftigen, um möglichst schnell ab dem 26. Januar 2021 den Antrag abschicken zu können. Vermutlich ist mit großem Interesse an dem Förderprogramm zu rechnen.
Anträge finden Sie unter:
www.bag.bund.de
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