Lebensmittelhygiene in der Gastronomie - aktuelle Rechtsvorschriften

IHK–Veranstaltung zur Umsetzung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) inklusive Wiederholungsbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 (4) IFSG)

Die Lebensmittelüberwachungsbehörde überprüft regelmäßig die Einhaltung der Hygienevorschriften. Dies betrifft Lebensmittelhersteller genauso wie Restaurants, Imbisse, Kantinen oder Caterer. Die gesetzlich geregelten Mindestanforderungen der Lebensmittelhygiene sind in der Europäischen Verordnung festgelegt.

Unsere kostenfreie Veranstaltung am 13. November 2022 von 9:00 – 12:00 Uhr hilft Ihnen bei der Umsetzung der aktuellen Lebensmittelhygienevorschriften:

Die Referentin - Frau Dr. Uta Diekmann - informiert Sie über folgende Inhalte:

  • Grundsätze zur gewerblichen Küchenhygiene
  • Gesundheitsinformationen für den Umgang mit Lebensmitteln
  • Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln (loser Ware)
  • Kennzeichnungspflicht für 14 Hauptallergene
  • Umgang mit Problemen der Kennzeichnungspflicht
  • Vermeidung von Kreuzkontaminationen
  • Umgang mit Überwachungsbehörden mit der neuen Verordnung
  • Wiederholungsbelehrung nach § 43 (4) IFSG 

Nutzen Sie die Online-Schulung als wiederholende Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für Mitarbeiter aus dem Bereichen Service und Küche.


Anmeldungen sind bis 08.11.2023 möglich!

Bitte HIER anmelden  (Anmeldelink folgt zeitnah)

Zusätzliche Informationen

Datum

13.11.2023

Uhrzeit

09:00 - 12:00 Uhr

Ort

Webinar

Preis

kostenfrei

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Ansprechpartner

Claudia Brüschle

Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Tourismus
+49(0)355 365 1403
+49(0)355 3659 1403
claudia.brueschle@cottbus.ihk.de