Sachkundeprüfung Gefahrgut und Ausbildereignungsprüfung
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Mit dem ADR 2021 treten wieder zahlreiche Änderungen und Neuregelungen im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht in Kraft, auf die sich die betroffenen Unternehmen einstellen müssen. Obwohl eine sechsmonatige Übergangsfrist gilt, sollte man sich rechtzeitig mit den aktuellen Rechtsänderungen vertraut machen, um die Unterweisungen und organisatorischen Maßnahmen im Betrieb vornehmen zu können. Polizeihauptkommisaar Mario Gaede vom Verkehrssicherheitsdienst, Berlin informiert im Anhang über die wichtigsten Änderungen im Gefahrgutrecht, die uns im nächsten Jahr erwarten.
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