Schwerpunktthema: Messen
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antje.wendenburg@cottbus.ihk.de
Der Messeauftritt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Brandenburg gefördert.
Aktueller Hinweis: Die ursprünglich 2020 geplante AERO in Friedrichshafen ist auf den 14. - 17. Juli 2021 verschoben worden.
Unternehmen mit einer M2-Förderung zur Markterschließung im Ausland und Messen entstehen aktuell kaum Nachteile durch Messeabsagen aufgrund des Corona-Virus.
Die auf den 14. - 17. Juli 2021 verschobene AERO 2021 ist ein internationaler Treffpunkt für Flugzeugzulieferer und –hersteller, Beratungs-, Projektierungs- und Ausbildungsunternehmen, Instandhaltungs- und Wartungsfirmen, Piloten und andere mit der Allgemeinen Luftfahrt verbundene Unternehmen. Die Leitmesse der Allgemeinen Luftfahrt ist eine ideale Plattform für weltweite Kontakte.
Der Firmengemeinschaftsstand Berlin-Brandenburg der IHK Cottbus auf der AERO in Friedrichshafen kann seit Jahren eine stetig steigende Resonanz verzeichnen. Aus diesem Grund geben wir Ihnen 2021 wieder die Chance, sich auf dem Stand der Hauptstadtregion mit Ihrem Unternehmen einem internationalen Fachpublikum zu präsentieren.
Für Fragen zum Gemeinschaftsstand und zu den Förderbedingungen steht Ihnen Antje Wendenburg als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) aus Brandenburg auf der AERO 2021 kann bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zusätzlich ein Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten mit der neuen GRW-Marktbeantragt werden, wenn diese Summe 3.000 € übersteigt. Mit dieser für die Beantragung und Abrechnung massgeblich erleichterten Richtlinie werden auch digitale Messeformate unterstützt. Berliner KMU können einen solchen Zuschuss bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragen, wenn die förderfähigen Kosten über 6.000 € liegen.
Die Fördermittelbeantragung muss vor Maßnahmebeginn also auch Messeanmeldung vorgenommen werden.
Ihre messevorbereitenden Maßnahmen werden durch die ILB gefördert, auch wenn die Messe, für deren Teilnahme Sie eine Förderung erhalten, abgesagt ist. Sollten bereits Ausgaben ( z. B. für den Messestandbauer) angefallen sein, können Sie diese abrechnen. Eine Erstattung der Ausgaben erfolgt in Höhe des bewilligten Fördersatzes. Ausgaben, die Sie für Aufträge haben, die nach der Messeabsage erteilt wurden, können leider nicht abgerechnet werden.
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