Schwerpunktthemen: Sachverständigenwesen, Justiziariat, Gewerbezugang, Handelsregister, Schlichtung
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Die Investitionsfrist für im Jahr 2017 gebildete Investitionsabzugsbeträge wurde nach der Corona-Steuergesetzgebung von drei auf vier Jahre verlängert.
Die in der Corona-Krise beschlossenen Steuererleichterungen werden bis Mitte 2021 verlängert.
Die Insolvenzgeldumlage steigt von 0.06 Prozent auf 0,12 Prozent
Zum 1. Januar 2021 steigt der Mindestlohn von 9,35 Euro auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 beträgt er 9,60 Euro.
Wer in Deutschland Batterien erstmals gewerblich in den Verkehr bringt, muss sich ab 1.1.2021 mit der Marke und der jeweiligen Batterieart bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) registrieren. Somit ersetzt diese Registrierungspflicht die bisherige Anzeigepflicht im BattG-Melderegister des Umweltbundesamtes.
Die neue Richtlinie tritt ab 1.1.2021 in Kraft und besagt, dass nur noch kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern gefördert werden.
Ein wirksames Abkommen zwischen dem vereinigten Königreich und der EU vor dem 31. Dezember 2020 ist sehr unwahrscheinlich. Unabhängig vom Ergebnis der Verhandlungen müssen Unternehmen mit weitreichenden Änderungen zum 1. Januar 2021 rechnen. Weder wird das neue Regelwerk des Vereinigten Königreichs komplett vorhanden sein, noch werden verwaltungstechnische Abläufe, vor allem in der Grenzabfertigung, reibungslos funktionieren. Daher sollten Geschäfte mit dem Vereinten Königreich, sowohl im Waren- wie auch im Personenverkehr über den Jahreswechsel und die Tage danach nach Möglichkeit verschoben werden. Für den bilateralen Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie bei Standards und Normen, sollten Sie sich auf wichtige Änderungen einstellen.
Der Brexit bringt auch steuerlich einige Veränderungen mit sich. Die Regelungen für Ausfuhr und Einfuhr von Lieferungen müssen künftig beachtet werden. Auch beim Vorsteuervergütungsverfahren sowie bei Dienstleistungen müssen Änderungen bzgl. des Ortes der Leistung und Reverse-Charge geklärt werden.
Die im Rahmen der Corona-Steuergesetzgebung gesenkten Umsatzsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent werden ab 1. Januar 2021 rückumgestellt auf die vorherigen Steuersätze. Besonderheiten gelten für die Gastronomiebranche.
Das Programm „Förderung des unternehmerischen Know-hows“ wird verlängert. Zudem werden für Gründer und Jungunternehmer die Bedingungen des Coachings verbessert.
Wird in Zukunft ein Makler vom Verkäufer beauftragt, so muss dieser mindestens die Hälfte der Provision bezahlen. Dies ändert sich bereits zum 23. Dezember 2020.
Der Verkauf von Einwegplastik (Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen) wird ab dem 3. Juli 2021 zur Ordnungswidrigkeit, und zwar in der gesamten EU.
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