Einzelhandel: Registrierungspflicht von Serviceverpackungen

Serviceverpackungen wie Beutel, Becher oder Menüschalen müssen ab 1. Juli registriert werden.
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Serviceverpackungen wie Beutel, Becher oder Menüschalen müssen ab 1. Juli registriert werden.

Ab dem 1. Juli 2022 gilt auch für die Letztvertreiber von Serviceverpackungen die Registrierungspflicht im Verpackungsregister.

Was heißt das? 

Serviceverpackungen sind Verpackungen, die vom Vertreiber am Ort der Abgabe mit der Ware befüllt werden. 

Beispiele für Serviceverpackungen sind: 

  • Becher und Tassen für Heißgetränke inkl. Deckel 
  • Becher für Kaltgetränke 
  • Automatenbecher 
  • Becher für Eis, Milchshakes, Spirituosen, etc. 
  • Becher für Speisen, z. B. für Suppen, Smoothies, Müsli, Popcorn u.dgl. 
  • Teller für Suppen, Menüteller u. dgl. 
  • Salatschalen, Menüschalen mit und ohne Deckel 
  • Tabletts und Schalen z. B. für Kuchen, Würstchen, Salate, Pommes-frites etc. 
  • Menü- und Snackboxen, z. B. Lunchboxen, Nudelboxen, Pizzaschachteln 
  • Beutel, Einschläge, Zuschnitt, Spitztüten, z. B. Sandwichbeutel, Thermobeutel, Wrappings, Pommes-frites-Tüten etc. 
  • Knotenbeutel, Beutel, Spitztüten und Einschläge, die im Obst- und Gemüsehandel, im Direktvertrieb, auf Wochenmärkten oder im Obst- und Gemüsebereich des Lebensmitteleinzelhandels abgegeben werden 
  • Beutel, Zuschnitte, Einschläge, die an den Frischetheken des Handels, des Lebensmittelhandwerks oder des Feinkosthandels abgegeben werden 
  • Tragetaschen aller Art 
  • Einschläge und Beutel, die von Wäschereien und Reinigungen abgegeben werden 
  • Netze, Blumenpapier, Blumenfolien, Einschläge, die von Floristen, Gartenbaubetrieben oder mit Weihnachtsbäumen abgegeben werden 
  • Sonstige, z. B. Tortenspitzen, Aufleger, Manschetten, Tragehilfen u. dgl. 

Eine Befüllung beim Letztvertreiber ist auch gegeben, wenn sie nicht unmittelbar in der Verkaufsstelle aber in deren räumlicher Nähe, z.B. einem an den Verkaufsraum angrenzenden separaten Abfüllraum erfolgt. Eine solche Abfüllung kann zeitlich auch vor der tatsächlichen Abgabe an den Kunden erfolgen. Verpackungen von Produkten, die bereits vorverpackt in die Vertriebsstelle des Letztvertreibers gelangen, sind keine Serviceverpackungen. 

Serviceverpackungen fallen nur ausnahmsweise nicht beim privaten Endverbraucher an. Damit sind alle Serviceverpackungen ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. Der Letztvertreiber hat die Wahl, von welcher Vorvertriebsstufe er die Systembeteiligung verlangt. Diese kann die Pflichten dann allerdings nicht mehr weiter delegieren. 

Ab dem 01.07.2022 gilt auch für die Letztvertreiber selbst die Registrierungspflicht! 

Hier müssen Sie sich registrieren:  https://lucid.verpackungsregister.org/Hersteller/Registrierung/Teil-1 

Wenn Sie Serviceverpackungen nutzen, heißt das für Sie: 

  1. Fragen Sie beim Hersteller/Großhändler an, ob die Verpackungen bei einem Systembetreiber lizenziert sind und der Hersteller registriert ist und verwenden Sie dann auch nur solche Materialien. 
  2. Die Systembeteiligung wird idealerweise vom Vorvertreiber auf der Rechnung / Lieferschein ausgewiesen, so dass der Letztvertreiber immer über einen vollständigen Nachweis der Erfüllung der Pflichten verfügt. Andernfalls muss sich der Letztvertreiber in anderer geeigneter Weise nachweisen lassen, dass die gekauften Serviceverpackungen vollständig vom Vorvertreiber systembeteiligt wurden. 
  3. Der Letztvertreiber (also Einzelhändler) sollte laut Zentraler Stelle Verpackungsregister sicherstellen, dass die Pflichten des VerpackG erfüllt werden, ansonsten unterliegt die Ware in Deutschland einem Vertriebsverbot. Das heißt konkret: Sie sollten Ihr Sortiment durchgehen und die Hersteller anfragen, ob die Verpackungen ihrer Produkte registriert/lizenziert sind. Alternativ können Sie im Herstellerregister von LUCID nachschauen, ob der Hersteller registriert ist. 

Ansprechpartner

Dorit Köhler
Leiterin Geschäftsbereich: Innovation und Nachhaltigkeit
t: +49(0)355 365 1500
f: +49(0)355 3659 1500
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Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Handel
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