Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung
Tourismus
+49(0)355 365 1403
+49(0)355 3659 1403
claudia.brueschle@cottbus.ihk.de
IHK–Veranstaltung zur Umsetzung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) inklusive Wiederholungsbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 (4) IFSG)
Die Lebensmittelüberwachungsbehörde überprüft regelmäßig die Einhaltung der Hygienevorschriften. Dies betrifft Lebensmittelhersteller genauso wie Restaurants, Imbisse, Kantinen oder Caterer. Die gesetzlich geregelten Mindestanforderungen der Lebensmittelhygiene sind in der Europäischen Verordnung festgelegt.
Unsere kostenfreie online Veranstaltung am 09. April 2024 von 9:00 – 11:00 Uhr hilft Ihnen bei der Umsetzung der aktuellen Lebensmittelhygienevorschriften:
Die Referentin - Frau Dr. Uta Diekmann - informiert Sie über folgende Inhalte:
- Grundsätze zur gewerblichen Küchenhygiene
- Gesundheitsinformationen für den Umgang mit Lebensmitteln
- Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln (loser Ware)
- Kennzeichnungspflicht für 14 Hauptallergene
- Umgang mit Problemen der Kennzeichnungspflicht
- Vermeidung von Kreuzkontaminationen
- Umgang mit Überwachungsbehörden mit der neuen Verordnung
- Wiederholungsbelehrung nach § 43 (4) IFSG
Nutzen Sie die Online-Schulung als wiederholende Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für Mitarbeiter aus dem Bereichen Service und Küche.
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Bei Anmeldung und Nichtteilnahme melden Sie sich bitte ab.
Anmeldungen sind bis 04.04.2024 über den nachfolgenden blauen Button möglich! Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail und die Zugangsdaten zur online Veranstaltung automatisch per E-Mail zugesandt.
Hinweis: Haben Sie sich angemeldet und können nicht teilnehmen, dann geben Sie bitte Bescheid (per E-Mail, Button abmelden oder per Anruf).
Den Link zur Anmeldung finden Sie HIER!